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Asbestbabfall

Sogenannte fest gebundene Asbestprodukte sind:

Asbestzement, Eternit-/Welleternitplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Heizungsverkleidungen, Rohre, Sanitärwände, Lüftungskanäle, bestimmte alte Bodenfliesen (Floor-Flex), Stand-Aschenbecher und ähnliche Materialien.

Asbest ist besonders gefährlich (Sonderabfall) und muß verschlossen (verpackt oder in geschlossenen Containern) verladen und transportiert werden.

Das ist noch zu beachten:

Bei Vermischungen von Asbest mit anderen Materialien werden diese anderen Materialien automatisch auch zu Asbest. Selbst wenn wir also in einem preisgünstigen Bauschuttcontainer auch nur geringe Mengen Asbest finden, wird damit der gesamte Container zum Asbestcontainer.

 

Teerappe

Teerpappe ist Dachpappe, teerhaltig. Sie ist ein besonders überwachungsbedürftiger Abfall und deshalb getrennt von anderen Abfällen zu lagern und zu befüllen.

Hinweis:

Halten Sie die Stücke von maximal 50cm x 50cm x 50cm möglichst frei von Anhaftungen wie Styropor.

 

 

Gewerbeabfall

Am 01.01.2003 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.

Wozu dient die Gewerbeabfallverordnung?

Das Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung ist eine schadlose und eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle sowie die Eindämmung der Scheinverwertung. Erreicht werden soll dies durch hohe Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen, ihrer Vorbehandlung sowie an die notwendigen Kontrollen.

Gewerbabfälle darf enthalten:

  • verschmutzte Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte

  • verschmutzte Folien mit Restanhaftungen

  • Kunststoffsäcke und -eimer

  • Holzschnittreste

  • Styroporbauteile

  • Kunststoffrohre

  • Umreifungsbänder

  • Papiersäcke

  • Kunststoffe und Gemischte Siedlungsabfälle gemäss Paragraph 4 GewAbfV und Anhang zu Paragraph 4 der GewAbfV.

Dazu gehören jedoch nicht:

  • Schadstoffverunreinigte oder belastete Abfälle (z. B. Eternitplatten, Teerpappe, Farb- und Lackeimer - Sonderabfälle!)

  • Kantinen- und Speiseabfälle

  • Nassmüll

  • Grün- und Marktabfälle

  • Produktionsspezifische Abfälle

  • Technische Kunststoffe

  • Krankenhausspezifische Abfälle

  • Windeln

 

 

 

 


 

 

 

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